Islamische Glaubensgemeinschaft zum Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes

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Das noch nicht rechtswirksame Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die Anbringung von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern untersagt, kann die Position der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zur dahinter stehenden Thematik nicht verändern. Wir haben uns nie gegen Kreuze im Klassenzimmer ausgesprochen und werden auch in Zukunft keine Initiativen in Richtung einer Abnahme betreiben.

Wie auch bisher halten wir es gerade im schulischen Rahmen für wichtig, dass junge Menschen in einem Klima der Offenheit, des Respektes  und gegenseitiger Akzeptanz die Vielfalt religiöser Bekenntnisse kennenlernen. Dass ein friedliches Zusammenleben und Zusammenwirken im Sinne des Allgemeinwohls in einer pluralistischen Gesellschaft möglich ist, wird so zu einer lebensprägenden positiven Erfahrung.  Dazu gehört die Präsenz religiöser Symbole wie des Kruzifixes ebenso wie nicht als Symbole zu verstehende religiöse Kleidung, also das muslimische Kopftuch. Auch die jüdische Kippah soll in Schulen zu tragen möglich sein.

Die Sichtbarkeit gelebter Religiosität aus dem Alltag an der Schule verbannen zu wollen, würde das in Österreich gewachsene säkulare Verständnis, in dem bei einer klaren Trennung von Staat und Religion die positive Kraft des Glaubens und seiner gesellschaftlichen Bedeutung nicht geleugnet wird, erschüttern. Verbotsgesetze erscheinen dagegen wie Auswüchse eines kalten Laizismus, der in missionarischem Eifer Religion so sehr ins Private zu drängen sucht, dass Menschen dadurch persönliche Einschränkung  und nicht Befreiung erleben. Darüber hinaus verliert eine solche Haltung völlig aus dem Blick, dass Religion auch Trägerin für die gesamte Gesellschaft wichtiger Werte ist. Es wäre kontraproduktiv, von diesen anzunehmen, sie dürften auch nur im Privaten wirken.

Rückfragehinweis:

Carla Amina Baghajati
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
Tel. 01 2595449 oder 06991 2381075

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