Islamische Glaubensgemeinschaft: BM Hahn/Aussagen zum Kopftuch/Stellungnahme

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Starke Irritation nach Minister Hahns Überlegungen zu einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst

Das Kopftuch im öffentlichen Dienst verbieten zu wollen hat große Besorgnis und vor allem Irritation hervorgerufen. Zahlreiche Musliminnen meldeten sich inzwischen verunsichert bei uns. Hatte nicht derselbe Minister am Tag der Veröffentlichung seiner Aussagen vor tausenden Frauen mit Kopftuch eine Rede gehalten, am Vorabend als Gast bei einem arabischen Kulturverein noch deklariert, „kein Problem mit dem Kopftuch“ zu haben? In seiner Ansprache vor der Muslimischen Jugend drückte Präsident Schakfeh seine Missbilligung nach dem Erwägen eines Kopftuchverbots im öffentlichen Dienst aus und ermutigte die vielen jungen muslimischen Frauen weiter ihren Weg der Partizipation zu gehen.

Keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anerkannter Religionsgemeinschaften

In Österreich hatte bisher ein breiter Konsens geherrscht, wie günstig es ist, das Kopftuchtragen als Angelegenheit der persönlichen Entscheidung und der Religionsfreiheit unaufgeregt gelassen zu behandeln. Die verschiedenen Diskurse zum Thema wurden vor allem über den Umweg der Medienberichterstattung aus dem Ausland zu uns gebracht. Ohne unterschiedlichen Auffassungen aus dem Weg zu gehen, war ein sachlich-konstruktiver Stil auch ein Indikator, warum das österreichische Anerkennungsmodell des Islam eine Basis für den institutionalisierten Dialog schafft, der dann ein Stück „Aufklärung“ für alle bedeutet. Muslime sollten vor sachlich falschen Interpretationen und Einmischungen in die inneren Angelegenheiten so wie die anderen anerkannten Religionsgemeinschaften geschützt sein. Die Feststellung das Kopftuch sei ein „Zeichen der Unterwerfung“ ist solch ein Konstrukt, das Ungleichbehandlung moralisch legitimieren soll. Wenn dann noch „Aufklärung“ ins Spiel gebracht wird, um Mädchen und Frauen vom Kopftuchtragen abzubringen, werden muslimische Frauen vollends ins Opferbild gedrängt und bevormundet.

Selbstbestimmungsrecht der Frau

Als Islamische Glaubensgemeinschaft setzten wir uns eben nicht nur für Wissen über den religiösen Hintergrund des Kopftuches ein und warum dieses KEIN Symbol für Unterdrückung, Fundamentalismus, Ablehnung der westlichen Gesellschaftsordnung usw. ist. Es war uns ein besonderes Anliegen, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen herauszuarbeiten. Damit konnte uns auch ein wichtiger Impuls für den innermuslimischen Diskurs gelingen.

Antidiskriminierungsgesetz als Schutz vor Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz

Die österreichische Rechtslage kennt keine „Kopftuchverbote“. Seit bald vier Jahren sollte das Antidiskriminierungsgesetz zusätzlich Bewusstsein schaffen, dass es ein Unrecht darstellt, eine Frau wegen ihres Kopftuchs als potentieller Arbeitgeber abzulehnen. Freilich begegnen Frauen, die auf Arbeitssuche sind, immer noch Ressentiments. Sie erleben häufig, dass die Stelle eben „leider schon vergeben“ ist.

Bewusstseinsbildung durch Sichtbarmachung muslimischer Frauen in der Arbeitswelt

Umso wichtiger ist ein Zeichensetzen auch von öffentlicher und staatlicher Seite. Die Industriellenvereinigung war beispielsweise bereits Kooperationspartner bei der Verleihung der MiA Anerkennungspreise für engagierte Migrantinnen. Diese Veranstaltung war auf Initiative der ÖVP Staatssekretärin Marek entstanden. Frauen mit Kopftuch waren wie selbstverständlich ohne Rechtfertigungsdruck Mitglieder in der Jury und als Kandidatinnen nominiert. Der Bund als größter potentieller Arbeitgeber könnte aktiv werden, um gleichfalls für die Partizipation muslimischer Frauen im Arbeitsbereich Signale zu senden. So nimmt es sich auch reichlich merkwürdig aus, dass Bundesminister Hahn von „Abschottung“ im Zusammenhang mit dem Kopftuch spricht. Dies just über jene Frauen zu sagen, die sich um Integration in den Arbeitsmarkt bemühen, muss den Verdacht nähren, schließlich habe man es sich im Klischee von der dummen, unterdrückten Frau, die bestenfalls als Reinigungskraft arbeite, gut eingerichtet.

Wo bleibt die Chancengleichheit? Wie soll der Schutz vor religiöser Diskriminierung am Arbeitsplatz in die Köpfe dringen, falls der Staat selbst eine Frau mit Kopftuch prinzipiell ablehnen wollte?  Dann müsste sich ein Arbeitgeber, der laut Gesetz mit Sanktionen zu rechnen hätte, wenn er eine Frau wegen ihres Kopftuches nicht einstellt, sich ja moralisch weiter im Recht fühlen.

Aufbrechen von Rollenklischees durch Integration in den Arbeitsmarkt

Integration in den Arbeitsmarkt bricht überkommene Rollenbilder nach innen wie außen auf.  Abgesehen von einer Stärkung im frauenrechtlichen Sinne ist Sichtbarkeit im Staatsdienst ein starker Beweis für die Vereinbarkeit einer Identität als Muslimin mit einem Einstehen für die Werte von Demokratie, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

Mit Ängsten Politik zu machen, ist das genaue Gegenteil von „Aufklärung“, wie sie Bundesminister Hahn gerne in den Mund nimmt. Angst schafft ein Sicherheitsbedürfnis, das dann auch Eingriffe in Freiheitsrechte legitimieren soll. In der Debatte um den Islam in Europa sollten wir uns nicht von Ängsten leiten lassen, sondern den bewährten Weg des Dialogs weitergehen.

Rückfragehinweis:

Carla Amina Baghajati
Medienreferentin der Islamischen Glaubensgemeinschaft

 

Datum: 
Monday, 21 April, 2008
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