Von Objekten zu Subjekten - Meilensteine auf dem Weg der Integration

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Von Objekten zu Subjekten - Meilensteine auf dem Weg der Integration

Konzepte zur positiven Integration und Förderung der deutschen Sprachkenntnisse von MigrantInnen sind begrüßenswert und ein Muss für ein friedliches Miteinander und für den Abbau von sozialen Spannungen.

Doch der Geist des Integrationsvertrages in seiner jetzigen Form ist bedenklich und sollte überdacht werden. Hier spricht man in der allgemeinen Diskussion neben der Androhung von Sanktionen und dem Fehlen von Anreizen viel zu wenig über die Art, wie MigrantInnen nicht als Partner erachtet werden.

Im Bereich des Arbeitsmarktes und der sozialen Integration degradiert das Konzept der „AusländerInnenbewirtschaftung“ ZuwanderInnen zu bloßen Objekten der Politik, anstatt sie zu Subjekten der einschlägigen Politikfelder zu machen.

Auch die Zuwanderungspolitik orientiert sich eher an der demographischen Entwicklung und Erfordernissen der Wirtschaft als an grundlegenden menschlichen Bedürfnissen wie Familienzusammengehörigkeit.

Leider wurde es verabsäumt die Betroffenen bei der Gestaltung des Integrationsvertrages einzubinden etwa getreu des Modells der Sozialpartnerschaft, um auf Infrastruktur, Zeit und Kosten Rücksicht zu nehmen.

Der Philosoph Jürgen Habermas nennt die Etablierung des „Subjektivitätsprinzips“ die größte Leistung der kulturellen Moderne. Dieses Prinzip beinhaltet die Betonung der Individualität des Menschen. Als Individuum kann die Welt mittels eigener Fähigkeiten erkannt und verändert werden. Die gesamte Konzeption der Menschenrechte basiere auf diesem Prinzip, ja sie ist ohne diese Grundlage laut Habermas unvorstellbar.

Erfolgreiche Unternehmen haben dies schon längst begriffen und sprechen demzufolge von „Clienting“ statt „Marketing“. Ihre Mitarbeiter sind ihnen wichtigstes Kapital und nicht nur Kostenfaktor. Mitarbeiterabteilungen gelten als „Human Ressource“. Ein Motto wie „Der einzige der Stört ist der Kunde“ wäre unvorstellbar.

Ich würde mir wünschen, dass die gleichen Maßstäbe, die für autochthone Gruppen angewendet werden und Kultur- und Sprachenvielfalt als Bereicherung bewerten, so dass totale Assimilation als kontraproduktiv ausscheidet, auch für ZuwanderInnen bestimmend sind. Ein „Integrationsvertrag“ müsste demnach auf Belohnungen wie vorzeitige Einbürgerung oder Aufenthaltsverfestigung setzen und nicht mit Sanktionen drohen. Besonderer Handlungsbedarf besteht zudem, was die rechtliche Situation der Frauen wie hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Niederlassungsbestimmungen betrifft. Bei der jetzigen Gesetzeslage ist eine extreme Abhängigkeit von den Partnern vorhanden.

Mich hat als aus dem arabischen Raum stammender Österreicher immer die Tatsache begeistert, dass die dort lebenden Christen oftmals noch die aramäische Sprache – die Sprache Jesu-  beherrschen und auch in ihrem Alltag neben dem Arabischen verwenden, wohl auch deshalb, weil sie seinerzeit auf keinen Integrationsvertrag in dieser Form eingehen mussten.

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