Die Frist läuft ab

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Die Frist läuft ab

Die Hautfarbe gibt den Aus schlag für die Einlasspolitik in vielen Wiener Freizeiteinrichtungen, vor allem in Diskotheken, wie jüngste Untersuchungen zeigen.

Gleichbehandlungsgesetz, Antidiskriminierungsgesetz sind für die Mehrheit Fremdwörter. Dass es sich dabei um eine wichtige EU-Richtlinie handelt, bereits im Juni 2000 verabschiedet, ist kaum bekannt. Die Frist zur Umsetzung läuft. Aber merkwürdig, wie Politiker aller Parteien dies zu übersehen scheinen. Dabei heißt es im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft: "Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis zum 19. Juli 2003 nachzukommen (. . .) Dabei haben die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um jederzeit gewährleisten zu können, dass die durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse erzielt werden."

In Österreich ist zwar die "Durchführung des internationalen Abkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung" verfassungsrechtlich seit 1973 vorgesehen, spezifische Gesetze diesbezüglich sind, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, jedoch nicht vorhanden.
Wo liegt der Sinn solcher Gesetze? Sollen soziale Spannungen tatsächlich vor Gericht ihrer Lösung zugeführt werden? Barbara John, frühere Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, vergleicht die Notwendigkeit besagter Gesetze mit der von Straßenverkehrsregeln und bezeichnet sie als Sozialregeln, die Normen für neue Spielregeln bei Konflikten schaffen sollten. Spielregeln, die verhindern sollten, dass eine Gruppe anderen die eigenen Maßstäbe aufzwingt.

Natürlich könnte bei der Umsetzung dieser Vergleich hinken. Probleme fangen schon bei der Definition des Begriffs "Diskriminierung" an. Da ist die Unterscheidung in mittelbare und unmittelbare Diskriminierung. Das Faktum von Diskriminierung auf Grund der Religion scheint noch nicht in der Richtlinie auf. Größtes Kopfzerbrechen bereitet die Frage der Beweislast. Denn Opfer schrecken in der Regel davor zurück, Strafverfahren zu veranlassen. Die Sektoren Beschäftigung, Wohnung und Bildung sind Hauptbereiche, bei denen am ehesten Handlungsbedarf besteht.

Jobs oder Mietwohnungen "nur für Inländer" minimieren nicht nur die Chancen für Ausländer, sondern auch die aller Jugendlichen der zweiten und dritten Generation. Bei solchen Inseraten wird die angestrebte Chancengleichheit eines dunkelhäutigen österreichischen Staatsbürgers systematisch vernichtet.

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