Die FPÖ und das rituelle Schächten

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Die FPÖ und das rituelle Schächten

Im Tiroler Landtag ist am 3. Juli 2002 ein neues Tierschutzgesetz beschlossen worden, welches das Schächten legalisiert. Einzig die Freiheitlichen sträubten sich mit dem Argument: "Wo die Qualen eines Tieres beginnen, endet Religionsfreiheit". In Oberösterreich läuft seit mehr als einem Jahr eine FPÖ-Kampagne, in der gegen das Schächten als "eine grausame Art der Schlachtung, die einige Glaubensgemeinschaften noch heute praktizieren", mobilisiert wird. Eindeutig geht es gegen Juden und Muslime.

Oberflächlich, wie das Wissen um die gebräuchlichen Schlachtmethoden nun einmal ist, läßt sich trefflich mit Emotionen spielen und politisch Stimmung machen.

Jedem "Tötungsakt" haftet eigentlich etwas Grausames an. Schon darum läßt die Frage, ob mit oder ohne Betäubung, keine andere Antwort im Raum als die Bevorzugung der Betäubung. Doch ist die Frage anders zu stellen: Welche ist die geeignetste Methode: Bolzenschuß, Elektroschock - oder eben Schächten? Muslime und Juden betonen, daß mit dem fachmännisch auszuführenden Schächtschnitt gleichzeitig die Betäubung einsetzt. Auch manche Tierärzte und Schafzüchter argumentieren in diese Richtung.

Die nötige Denkpause soll auch die triste Situation in vielen Schlachthöfen wachrufen. Nach dem Bolzenschuß wiedererwachte Rinder, die am Fließband an den Füßen aufgehängt den langsamen Tod voll Panik erleben, waren ein Thema in Oberösterreich. Die Tierschutzvereine bestätigen einhellig, dass EU-weit die Situation nicht viel besser ist. Nun entdeckt eine Partei, die ansonsten Tierschutz nie als zentrales Anliegen behandelt, mit dem Thema Schächten eine politische Waffe, um gegen Minderheiten populistisch vorzugehen.

Interessant ein geschichtlicher Rückblick. Zwischen 1930 und 1933 wurden in allen deutschen Bundesländern, in denen die NSDAP an der Regierung beteiligt war, Gesetze erlassen, die ein generelles Verbot des Schächtens ohne vorherige Betäubung verfügten. Den Abschluß dieser Entwicklung bildete das Reichsgesetz vom 21. April 1933, das ein ausnahmsloses Verbot des betäubungslosen Schlachtens für das ganze Deutsche Reich festschrieb.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs über das Schächten vom Dezember 1998 hält neben dem Aspekt der Religionsfreiheit fest, daß die Praxis nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße.
Merkwürdig bleibt, daß von der FP-Spitze jeder Kommentar fehlt. Die Aufgaben sind genau verteilt. Die ansonsten sehr schwammige Schnittstelle zwischen mittlerer und oberer Parteiebene scheint auf einmal penibelst definiert. Die FP-Spitze pflegt die Kontakte zur arabischen Welt und die mittlere Ebene geht hierzulande auf Muslime los. Als Ahmad Mansur vom Satellitensender Al-Jazira Haider damit konfrontierte, daß seine Parteifreunde Muslime der Tierquälerei bezichtigten, wirkte Haiders Mimik alles andere als entspannt.

Mit der doppelten Strategie ist die FPÖ bisher blendend gefahren. Dazu trägt auch die mangelnde Informiertheit der Öffentlichkeit bei, da diese Widersprüchlichkeit scheinbar noch nirgends ernsthaft aufgegriffen wurde - weder medial noch politisch. Die Medien sind aufgerufen kritischer am Thema zu sein. Künstliche Aufgeregtheiten ob Haider eine islamische Gebetskette in Händen dreht oder wer denn auf welchem Kamel reitet, lenken nur ab von den tatsächlichen Vorgängen.

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