Erste Anmerkungen nach grober Lektüre des vorliegenden Entwurfs des Islamgesetzes

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Der erste Punkt woran sich alle Gutachter eigentlich stoßen sollten, ist dass es sich hier nicht um ein Gesetz für die Islamische Glaubensgemeinschaft handelt, sondern für "Islamische Glaubensgemeinschaften". Und hier sollte ein Stopp gemacht werden. Es gibt bei allen Religionen und Konfessionen die verschiedensten Strömungen, trotzdem wäre es absurd ein Gesetz für "Jüdische Glaubensgemeinschaf ten" "Christliche Religionen" "Buddhistische Ausrichtungen" oder ähnliches zu erlassen. Warum sollte es bei Muslimen anders sein. Daher verlangen wir ein Islamgesetz für die islamische Glaubensgemeinschaft, nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Das Argument, dass die ALEVI auch anerkannt sind, kann hier nicht gelten, da nichts gegen die Verfassung eines Gesetzes für die ALEVI spricht. Die Erweiterung des Islamgesetzes von 1912 in den 80er Jahren, das sich ursprünglich nur auf die Anhänger der hanefitischen Richtung bezog, auf die vier klassischen sunnitischen Richtungen und die drei schiitischen ist ein zusätzliches starkes Argument. Hier wurde bereits eine Definition vorgenommen, was islamisch ist, die weiterhin heute und in der Zukunft Gültigkeit hat. Davon auszugehen, dass sich hier in der Zukunft zahlreiche "Islamische Glaubensgemeinschaften" bilden werden, ist noch problematischer und wäre eigentlich ein Schritt in Richtung Schwächung der IGGiÖ, was wiederum kontraproduktiv wäre.

Einerseits wünscht man sich seitens der Politik einen Gesprächspartner um aktuelle Herausforderungen gemeinsam, positiv und effektiv zu begegnen, andererseits nimmt man durch so ein Gesetz in Kauf, dass dieses einmalige und richtungsweisende Modell in Europa zerschlagen wird.

Dazu kommen alle Punkte die für die Muslime als Instrumentarium nicht geeignet sind (z.B. Kultusgemeinden) und weitere Punkt, die für die Muslime (anders als bei Evangelischen und Juden) eine Benachteiligung mit sich bringen (Definition der Lehre, Nichtverwendung des Begriffes "Seelsorge", Fakultät für alle "Islamische Gemeinschaften" etc. Für muslimische Bürger sind viele Formulierungen kränkend, da drinnen ein Generalverdacht zum Ausdruck kommt, was bei anderen Religionsgemeinschaften nicht der Fall ist.

Natürlich gibt es noch viele Details im vorliegenden Entwurf, die noch lange nicht ausgereift sind. Aber es hat wenig Sinn Details zu diskutieren, während Grundsätzliches problematisch ist. Aber trotzdem ein Beispiel: Das Verbot von Fremdfinanzierung ist völlig unüberlegt und bringt nicht nur für die Muslime große Nachteile mit sich. 
In diesem Sinne finden wir es viel sinnvoller nochmal in Ruhe alles zu besprechen und zu erörtern und die Sache bis auf weiteres ohne jeglichen Zeitdruck auszudiskutieren. 

Tarafa Baghajati,
Obmann der IMÖ Initiative muslimischer Österreicher-innen und
Kulturreferent der IRG Islamische Religionsgemeinde Wien

Wien, 2. Oktober 2014

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