Islamische Sichtweisen zum Thema Reproduktionsmedizin

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Künstliche Befruchtung – reproduktives Klonen – Status des Embryo

sowie kleiner Exkurs zum Thema Empfängnisverhütung

Wien, Oktober 2004

Will man sich dem Thema von islamischer Seite annähern ist es notwendig, sich mit dem islamischen Menschenbild und Krankheitsverständnis, der Stellung der Medizin sowie der islamischen Urteilsfindung auseinander zu setzen (hier nur in aller Kürze).

Islamisches Menschenbild

Grundlage für das islamische Menschenbild sind die beiden Hauptquellen des Islam: Der Koran, das Buch des Islam, der die dem Propheten Muhammad zw. 610 und 632 n.Chr. in arabischer Sprache verkündeten Offenbarungen Gottes enthält und die sogen. "Sunna", die Tradition des Propheten Muhammad, die sich aus seinen überlieferten Anweisungen, Bestimmungen und Verhaltensweisen ergibt.

Dem Koran zufolge wurde der Mensch in idealer Gestalt geschaffen und wird als "Statthalter Gottes auf Erden" (khalifa) bezeichnet. Er nimmt unter allen Geschöpfen Gottes den höchsten Rang ein und erhält seine hohe Stellung besonders dadurch, dass er das ihm anvertraute Gut (von Gott) annimmt. Dieses anvertraute Gut beinhaltet nach der Mehrheit der Koranexegeten die von Gott auferlegten Verpflichtungen und Verantwortungen. Außerdem ist der Mensch auch 'abd, Diener Gottes. Diesem Menschenbild zufolge ist der Mensch durch seine Intelligenz und geistigen Fähigkeiten in der Lage, Gott, das Transzendente, das Absolute und den unbedingten Willen, zu erkennen. Die Beziehung zwischen Gott und dem Menschen ist ein persönliches direktes Verhältnis, das keiner vermittelnden Instanz bedarf, dementsprechend wird sich jeder persönlich verantworten müssen. Nach koranischer Schöpfungsgeschichte tragen schon Adam und Eva die Verantwortung für ihre Fehler allein. Das islamische Menschenbild kennt keine "Erbsünde". Im Übrigen wurde Adam und Eva von Gott vergeben. "Und jeder begeht nur zu seinem eigenen Nachteil (was er sich an Sünden zuschulden kommen lässt). Und keiner wird die Laste eines anderen tragen." (6/164).

Auch Muhammad ist  kein Erlöser oder Vermittler, sondern nur Überbringer der göttlichen Botschaft, die die Menschen über die Eigenschaften Gottes und den Schöpfungszweck informiert. In seiner Gestalt als Mensch verkörpert er die ideale praktische Umsetzung des göttlichen Willens.

Krankheitsverständnis im Islam

Der Körper und Gesundheit sind dem Menschen auf eine bestimmte Zeit anvertraute Güter, mit denen er rechtmäßig und verantwortungsvoll umgehen muss. Der Mensch ist dabei Inhaber und Nutznießer, Gott hingegen ist der Eigentümer. Der Mensch ist also verantwortlich für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit und muss im Jenseits Rechenschaft dafür ablegen, wie er mit seinem Köper umgegangen ist. Somit ist es eine islamische Pflicht, entsprechende Maßnahmen zu treffen um die Gesundheit zu erhalten bzw. sie wieder herzustellen - der Prophet Muhammad gab hier zahlreiche praktische, insbesondere hygienische Empfehlungen und betonte ausdrücklich, sich behandeln zu lassen.Das Erdenleben wird im Islam als eine von mehreren Stufen des Seins betrachtet und ist ein Ort der Prüfungen. Zu den vielfältigen Prüfungsformen gehören auch Krankheit und Behinderung. Diese werden jedoch nicht als Strafe oder Ausdrucksform des göttlichen Zorns gedeutet, sondern als Geduldsprobe und Gelegenheit für die Sündenvergebung. In einem Hadith (überlieferte Aussage bzw. Handlungsweise des Propheten Muhammad) heißt es: "Keine Müdigkeit und keine Krankheit, keine Sorge und keine Trauer, kein Schmerz und kein Kummer befällt den Muslim, nicht einmal ein winziger Dorn kann ihn stechen, ohne dass Allah ihm dafür etwas von seinen Sünden verzeiht."  (Al-Buchari). Wenn der Muslim seine Krankheit annimmt, erforderliche Maßnahmen zu seiner Gesundung trifft und sich nicht aufsässig gegenüber Gott verhält, kann das sein Weg ins Paradies sein. In diesem Sinne wird Krankheit von Muslimen genauso wie Gesundheit als Gnade verstanden.

Die Stellung der Medizin unter den Wissenschaften

In der islamischen Welt hat es immer schon eine allgemeine positive Einstellung zu den Natur- und Geisteswissenschaften gegeben, die von der islamischen Wissenschaftsgeschichte bezeugt wird.  Das kommt daher, dass Forschungstätigkeit als Versuch verstanden wird, die Zeichen und Wunder Gottes zu verstehen und zu erkennen. Schon die erste Offenbarung begann mit den Worten "Lies ..." und der Mensch wird im Koran immer wieder angesprochen, seine Umwelt zu betrachten und nachzudenken. Nach dem Koran sind alle Naturereignisse und die Harmonie im Kosmos Zeichen Gottes. Von vielen Theologen wird die Forschung sogar als religiöse Pflicht betrachtet. Die Medizin hat unter den Wissenschaften wegen ihrer besonderen Nützlichkeit für den Menschen eine herausragende Stellung. Zahlreiche Gelehrte bezeichnen das Studieren und Praktizieren der Medizin als "fard kifayah" - kollektive Pflicht - also eine wichtige Verpflichtung gegenüber Gott. Einmal von einigen Personen übernommen, sind andere von dieser Pflicht entlastet. Einige Gelehrte, wie z.B. As-Safi'i ("Vater" der muslimischen Jurisprudenz, gest. 820) geben der Medizin nach den Religionswissenschaften den zweiten Rang, andere wie z.B. Ar-Ruhawi (Arzt und Kenner der hippokratischen und galenischen Werke) gestehen ihr noch einen höheren Rang als den Religionswissenschaften und der Philosophie zu und definieren sie als die "Edelste aller Künste". Dies wird vor allem damit begründet, dass der Mensch nur in einer gesunden körperlichen Verfassung seine Pflichten erfüllen und seinem Schöpfungsauftrag nachkommen kann. Heutzutage argumentieren Gelehrte und Intellektuelle ähnlich und stützen sich auch auf Verse aus dem Koran und auf die positive Einstellung des Propheten Muhammad zur Medizin und zur Wissenschaften.

Allerdings sind Erklärungsversuche der Natur und ihrer Gesetze, die Gott ausschließen, nicht mit dem islamischen Gottesbild vereinbar. Gott ist die Ursache aller Dinge und die Erscheinungsform der Naturereignisse nach bestimmten Gesetzen sind als göttliche Gewohnheit (sunnat Allah) zu verstehen. In diesem Sinne gibt Er Stoffen krankmachende Eigenschaften und verleiht anderen Stoffen oder medizinischen Maßnahmen heilende Kräfte. Es sind also therapeutische Maßnahmen oder Medikamente nicht eigentliche Ursache der Heilung, sondern besitzen Vermittlerfunktion. Der Mensch soll sich der Mittel bedienen und nach Heilung suchen. Der Prophet Muhammad sagte: "Gott hat gegen jede Krankheit ein Heilmittel herabgesandt. Also behandelt diese, aber nicht mit etwas Verbotenem." (Abu Dawud).

Die Stellung der modernen Wissenschaften und angemessene Umgangsformen mit der „westlichen Technik“ für die Muslime war aber bereits ab dem 18. Jht. Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die allgemein positive Einstellung des Islam zu den Natur- und Geisteswissen einerseits und der unverkennbar säkulare Charakter der modernen Wissenschaften und ihrer Anwendungsformen andererseits, die mitunter mit den Grundnormen des Islam kollidieren, bestimmen bis heute die Hauptpositionen dieser Diskussion. Die Ansätze in Richtung positiver Beurteilung der modernen Wissenschaften und ihrer Anwendungsformen sehen gegen diese nichts einzuwenden, solange sie islamisch vertretbaren Zielen dienen. Im 19. Jht. entwickelte sich eine von bekannten Persönlichkeiten getragene Strömung, die die Grundthese vertrat, dass es zwischen Religion und positiven Wissenschaften keinen Widerspruch gäbe (Vertreter z.B. Muhammad Abduh, Jamal al-Din Afghani, Mehmet Akif Ersoy, Said Nursi). Sie beeinflussten eine große Öffentlichkeit und spielten dabei eine meinungsbildende Rolle in der Gesellschaft, was auch in Regierungsprogrammen Niederschlag fand. Grundtenor war die Ansicht, dass die westliche Technik übernommen und weiterentwickelt werden könne, jedoch ohne die moralischen Normen und die Lebensweise des Westens zu importieren. Eine Begrenzung dieser Forschungen sei mit einer Verhinderung der Entdeckung der göttlichen Schöpfungsgewohnheit vergleichbar, so lautete eines der für diese Sichtweise typischen Argumente.

Die konträre Position geht von der Grundthese aus, dass Wissenschaft nicht unabhängig  von der Kultur, in der sie entstanden ist, betrachtet werden kann (Methodologie, Zielsetzungen, soziokulturelle Bedingungen, Anwendungs-formen). Einzelne Vertreter dieser Sichtweise sehen die westliche Zivilisation mit ihrem universellen Anspruch als eine Bedrohung für die islamische Welt an und sprechen vom instrumentellen Charakter der modernen Wissenschaften. Vertreter dieser Position plädieren deshalb für eine Evaluation der Biomedizin und ihrer Anwendungsformen nach islamischem Menschenbild und Wertvorstellungen. Die fehlende ethisch-reflektive Auseinandersetzung mit diesen Themen bis jetzt einerseits und diverse Gegensätze zwischen dem islamischen Menschbild und einigen Zielsetzungen der wissenschaftlichen Anwendungen andererseits verursachen in dieser Gruppe eine kritische und zurückhaltende Einstellung.

Grundlegendes zur islamischen Urteilsfindung

Koran und Sunna (die Aussprüche und Handlungen des Propheten) sind die Hauptquellen des islamischen Rechtes. Der Konsens der Religionsgelehrten (Idschma') und der Analogieschluss (Qiyas) bilden weitere grundlegende Rechtsquellen. Bei Bedarf werden auch noch ergänzende Argumentationsgrundlagen angewendet. Ein Fall wird nach seiner Analyse mit entsprechenden Wertungen begutachtet. Nach dem Entscheidungsprozess kann eine Haltung geboten (wagib, fard), empfehlenswert (mandub, sunna), angeraten (musthabb), gestattet/freigestellt (mubah), abgeraten/verpönt (makruh) oder verboten (haram) sein. Da eine strikte Trennung des religiösen und privaten Lebens dem Islam fremd ist, gilt diese Methodik in allen Bereichen des Lebens.

Zu Lebzeiten des Propheten waren seine Bestimmungen und Anweisungen in Entscheidungssituationen maßgeblich. Nach seinem Tod  dauerte die rasche Verbreitung des Islam weiter an und in den neuen islamischen Gebieten entstanden unbekannte Probleme, die zusätzliche Interpretationen und Anwendungsformen der klassischen Quellen und die Etablierung eines Rechtssystems nötig machten. Deswegen wurden im 8. und 9. Jh. mehrere Rechtsschulen gegründet, von denen sich im Laufe der Zeit in der sunnitischen Welt vier etabliert haben, die bis heute ihren Einfluss auf Rechtsbereiche und die Praktizierung der religiösen Pflichten bewahrt haben und als solche gleichberechtigt nebeneinander existieren  (nach dem Namen des Begründers: Hanafiten, Malikiten, Schafiiten, Hanbaliten; bekannteste schiitische Rechtsschulen: Zaiditen und Dschafariten).

In der islamischen Rechtslehre hat sich im Laufe der Zeit eine kasuistische Methodik durchgesetzt, d.h. Urteilsfindung für möglichst viele, spezifische Einzelfälle. Dabei werden Koranverse nicht nur nach ihrer lexikalischen Bedeutung ausgelegt, sondern auch nach deren Offenbarungsgrund und Entstehungskontext. Auch unterschiedliche Haltungen des Propheten sind kontextbedingt zu verstehen und dienen in dem jeweiligen Zusammenhang als Entscheidungsgrundlage.

Die durch neue Entwicklungen in der Biomedizin entstandenen ethischen Fragen etwa bezüglich Organtransplantation oder Hirntod sowie gentechnische Anwendungen im Bereich der Humangenetik sind neue Herausforderungen für diese kasuistisch geprägte Urteilsfindung. Bioethische Fragestellungen dieser Themenbereiche sind seit den 50er Jahren Gegenstand mehrerer islamrechtlicher Diskussionen, Stellungnahmen und Argumente zu gentechnischen Anwendungen in der Humangenetik sind relativ neu.

In islamischen Ländern gibt es erst seit kürzerer Zeit eigenständige Gremien, die sich mit medizin- und bioethischen Fragen auseinander setzen. Vorreiter waren hier die sogen. "Islamic Fiqh Academies" (IFAs) der Islamischen Weltliga und der Organization of Islamic Conference, die in den 70er bzw. Anfang der 80er Jahre gegründet wurden. Sie sollten Antworten auf konkrete Herauforderungen der Moderne im Licht des islamischen Rechts (Scharia) geben. Massive Fortschritte im Bereich der Medizin führten dazu, dass zeitweise über 50% der Sitzungen der IFAs Fragen der Medizin gewidmet waren. Einerseits wollte man dem Anspruch gerecht werden, "der Islam" sei fortschrittsfreundlich, andererseits jedoch dabei althergebrachte Konzepte und Überzeugungen nicht einfach über Bord werfen.

Durch die bereits erwähnte direkte Verbindung des einzelnen Menschen zu Gott gibt es allerdings - zumindest im sunnitischen Islam - keine Hierarchie. Beschlüsse und Rechtsgutachten von islamischen Gremien oder einzelnen Gelehrten haben keinen Absolutheitsanspruch und können demnach divergieren. Für einen Muslim ergeben sich dadurch mitunter verschiedene Entscheidungs- und Handlungsoptionen, die von Faktoren wie der jeweiligen Religiositätsform, der Betroffenheit, den technischen Möglichkeiten sowie gesetzlichen Regelungen des Lebensortes abhängig sind. Die zentrale Fragestellung für den einzelnen gläubigen Muslim genauso wie für die Gelehrtenschaft  ist stets, ob eine Handlung von Gott gebilligt oder verdammt wird.

Zum Thema Reproduktionsmedizin

Nachdem in diesem Rahmen der Reproduktionsmedizin besonderes Augenmerk verliehen wird, sollen nun zwei diesbezügliche Methoden im islamischen Kontext näher beleuchtet werden:

  • die sogenannte künstliche Befruchtung bzw. In-vitro-Fertilisation
  • das reproduktive Klonen

Die Fortpflanzung ist den Menschen aus islamischer Sicht empfohlen. Sowohl der Mann wie auch die Frau haben in der Ehe ein Recht auf Nachkommenschaft, die das Fundament für die Erhaltung der menschlichen Gattung darstellt. Die Fortpflanzung hat bei Muslimen zentrale Bedeutung und diese Wertschätzung hat für eine positive Einstellung gegenüber modernen Reproduktionstechniken gesorgt und deren rasante Verbreitung in der islamischen Welt gefördert. Die Mutterschaft ist in den meisten islamisch geprägten Ländern kulturell bedingt hoch angesehen. Kinderlose Frauen fühlen sich oft schnell unter Druck, wenn sie nicht schwanger werden. Gewöhnlich suchen sie medizinische Hilfe, oft unter großem finanziellem Aufwand. Diese Situation wird noch dadurch verschärft, dass beispielsweise in den meisten arabischen Ländern die Adoption aufgrund schariat-rechtlicher Bestimmungen nicht gestattet ist.

Künstliche Befruchtung

Nun haben die vorhin genannten IFAs Mitte der 80er Jahre über die künstliche Befruchtung Beschlüsse gefasst, die in der ganzen islamischen Welt eine breite Anerkennung genießen. Diese Beschlüsse besagen Folgendes:

Eine künstliche Befruchtung ist unter Beachtung der folgenden Bedingungen erlaubt:

  • die Befruchtung muss mit Samen bzw. Eizelle des eigenen Ehepartners durchgeführt werden
  • im Zeitraum einer bestehenden Ehe (Ehe wird durch Tod aufgelöst)
  • künstliche Befruchtung ist nicht erlaubt, wenn eine fremde Drittperson (außerhalb der Ehe) miteinbezogen wird, sei es im Rahmen des Samens, der Eizelle, des Embryos (fremd) oder  das Austragen einer Schwangerschaft
  • durch eine Leihmutter
  • Schutz der Abstammung muss gewährleistet sein
  • das Lagern und Weitergeben von Samen und Eizellen ist nur unter Eheleuten erlaubt. Nach dem Tod des Ehepartners ist dies nicht gestattet (Ehe ist gelöst)

In arabischen Ländern bieten zunehmend private Anbieter ihre Dienste an. Allein in Ägypten gibt es mittlerweile ca. 40 Zentren, die sich auf Reproduktionsmedizin spezialisiert haben. In den letzten Jahren hat sich geradezu ein Boom in diesem Bereich entwickelt, sodass inzwischen in jedem arabischen Land des Nahen Ostens IVF-Technologie angeboten wird. In all diesen Ländern (mit Ausnahme Tunesiens) herrscht die gleiche Situation: Es gibt einerseits eine große Nachfrage nach künstlicher Befruchtung und die betroffenen Paare sind bereit, erhebliche Summen dafür auszugeben. Andererseits gibt es jedoch keine gesetzlichen, d.h. sanktionierten Regelungen über die Rahmenbedingungen. Es gibt keine verbindlichen Standards, nach denen die Gynäkologen arbeiten. Die Möglichkeit, relativ schnell und einfach viel Geld zu verdienen, kann dann natürlich in der Praxis mitunter zu höchst fragwürdigem Verhalten führen.

Reproduktives Klonen

Da es zwischen IVF und dem reproduktiven Klonen qualitative Unterschiede gibt, ist eine äquivalente moralische Beurteilung beider Technikanwendungen ausgeschlossen. Die für die IVF akzeptierten Argumente verlieren ihre Bedeutung. Dadurch, dass bei dieser Klontechnik die 23 mütterlichen Chromosomen aus der Eizelle entfernt und in die "entkernte"  unbefruchtete Eizelle dann der Zellkern einer somatischen Zelle mit 46 Chromosomen implantiert wird (wobei diese neue Zelle in einem mikroelektronischen Feld zur Zellteilung stimuliert wird) trägt der entstehende Embryo ein Erbmaterial, das mit dem des Spenders weitgehend identisch ist. Somit besitzt der geklonte Embryo entweder väterliches oder mütterliches Erbgut, bei einer natürlichen Befruchtung (auch bei der IVF) besitzt der Embryo hingegen das genetische Programm beider Elternteile.

Viele Gelehrte, unter ihnen Muhammad Sayyid Tantawi, der Großmufti von der Al-Azhar Universität in Kairo, der besonders im arabischen Raum große Autorität besitzt, hebt in seiner Argumentation die Abstammung (nasab) hervor. Da das Klonen in der Abstammungslinie Verwirrung verursachen würde und somit auch im sozialen Leben chaotische Zustände veranlassen würde, ist es  mit der Scharia (religiöses Gesetz des Islam) nicht vereinbar, wie er meint. Ähnlich wird das reproduktive Klonen auch in der offiziellen Stellungnahme des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der türkischen Republik als verboten (haram) erklärt.

Die Abweichung von der natürlichen Zeugungsart steht auch im Widerspruch zur im Koran explizit genannten Schöpfungsgewohnheit Gottes. In Sure 49 Vers 13 heißt es: "O ihr Menschen, Wir haben euch von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen." Da das reproduktive Klonen die natürliche Entstehung eines Menschen von einem männlichen und einem weiblichen Wesen ausschließt, stellt dieses Verfahren einen Gegenpart zu Gottes Schöpfungsart dar. Durch den negativen Einfluss auf die menschliche Diversität steht dieses Verfahren  erneut im Konflikt mit dem islamischen Menschenbild. Der Koran erklärt die Menschen mit ihren unterschiedlichen Farben, und Sprachen sowie die Artenvielfalt in der Natur als einen gottgewollten Zustand.

Ein weiteres praktisches Problem, das mit der Technik des Klonens verbunden ist, würde eine bereits vorhandene negative Einstellung dieser Technik gegenüber noch verstärken: Wenn man bedenkt, dass das Klonen von Dolly erst nach dem 278. Versuch gelungen ist, so muss man am Anfang solcher Versuche in Kauf nehmen, dass Eizellen, die nicht von der werdenden Mutter stammen, verwendet werden müssen. Da es bereits in den Diskussionen, die im Rahmen der IVF durchgeführt wurden, eine kategorische Ablehnung der fremden Eizellen gibt, wird die Zustimmung zu einer solchen Praxis nicht leicht fallen.

Basierend auf den skizzierten Argumenten kann man von einer allgemeinen Ablehnung des reproduktiven Klonens in der islamischen Welt sprechen. Eher vereinzelt gibt es auch andere Positionen, die diese Technik befürworten. Sie verweisen in ihrer Argumentation darauf, dass der Mensch von Natur aus nicht in der Lage ist, den göttlichen Willen zu beeinflussen uns seine Gesetze zu verändern und bezeichnen Anwendungen, die zum Ziel haben den Menschen zu dienen, als nachvollziehbar und vertretbar. Da der Mensch nicht in der Lage sei, außerhalb des göttlichen Willens zu handeln, könnten derartige Eingriffe der Mediziner auch als Wille Gottes interpretiert werden.

Fatwawesen - Stellenwert von Rechtsgutachten

Eine auf innerislamische Dynamiken zurückzuführende Meinungsvielfalt sowie das Fehlen einer Hierarchie hindert eine Verallgemeinerung eines Rechtsgutachtens, einer sogen. „Fatwa“, die von Gelehrten abgegeben wird. Solange kompetent begründete unterschiedliche Entscheidungen bestehen ist es schwierig, nur eine Beurteilung als einzig gottgewollte Entscheidung zu deklarieren.

Der bereits erwähnte ägyptische Großmufti Tantawi äußert sich dazu folgendermaßen: "Ich behaupte nicht, dass meine Fatwa oder die eines anderen für die Leute verbindlich ist. Vielmehr werde ich gefragt und verdeutliche dann das religionsrechtliche Urteil, nachdem ich nach Wahrheit und Gerechtigkeit gestrebt und nach den Quellen geforscht habe, bei der Darlegung meines Standpunktes, und danach kann, wer will, die Rechtsauffassung dieses Gutachtens übernehmen."

Die Meinungsvielfalt in innerislamischen Diskussionen räumt dem einzelnen muslimischen Individuum mehr Spielraum für seine Gewissensentscheidungen ein und ermöglichen somit Handlungsflexibilität. Gleichzeitig erschwert jedoch diese Sachlage eine Entscheidungsfindung und ist für den Einzelnen eine Herausforderung, die eine intensive individuelle Auseinandersetzung mit der Thematik voraussetzt. In der Praxis wendet sich der Rat suchende Gläubige mit seiner Frage: "Was soll ich in dieser Situation als Muslim tun?" oft an einen Gelehrten in seiner Nähe und holt sich Anweisung. Es zeigt sich in diesem Kontext besonders deutlich, warum der Prophet Muhammad es als Pflicht für Mann und Frau bezeichnete, Bildung zu suchen. Leider ist die Umsetzung dieser islamischen Forderung gerade in der muslimischen Welt  mit ihren teilweise hohen Analphabetenzahlen nicht gerade vorbildlich gelungen, was auf viele verschiedenste Faktoren zurückzuführen ist. Die Richtung, die für die Muslime vorgezeichnet sein sollte ist jedenfalls klar: Hin zum mündigen Gläubigen, hin zum mündigen Patienten.

Der moralische Status des Embryo und daraus resultierende Implikationen

In der islamischen Geistesgeschichte hat man sich schon sehr früh mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Ursache für die Diskussionen waren keine theologischen oder philosophischen Fragestellungen, sondern  vielmehr Themen wie Schwangerschaftsabbruch oder Empfängnisregelung mit juristischem oder  familienrechtlichem Hintergrund. Debatten über die Schutzwürdigkeit des Embryos sind zur Zeit der Entstehung der Rechtsschulen im 8. und 9. Jht. entstanden. In diesen kam der Beseelung des Embryos zentrale Bedeutung zu.  Der Koran beschreibt an mehreren Stellen die embryologische Entwicklung des Menschen im Mutterleib und spricht vom Einhauchen der Seele z.B. 23:12-16, 32:7-9. Obwohl dem Koran selbst keine konkreten Angaben über den Zeitpunkt der Beseelung zu entnehmen sind, hat folgende Berechnung der islamischen Jurisprudenz gewisse Geltung und wird immer wieder herangezogen. Für die in den zitierten Versen genannten Entwicklungsstadien (Tropfen/nutfa, Embryo/Blutklumpen/'alaqa, Fötus/Fleischklumpen/mudga) werden jeweils 40 Tage berechnet. Diese Berechnung beruht auf einem bei Buchari überlieferten Hadith: "Wahrlich, die Schopfung eines jeden von euch wird im Leibe seiner Mutter in vierzig Tagen als Samentropfen (nutfa) zusammengebracht; danach ist er ebenso lang ein Blutklumpen ('alaqa), danach ebenso lang ein kleiner Fleischklumpen (mudga). Dann haucht er ihm die Seele ein.“ Es gibt jedoch andere Hadithe, die zu anderen Zeitpunkten den Embryo als beseelt erklären. In den Argumenta-tionen der Rechtsschulen ist die Bedeutung der Beseelung unumstritten. Dennoch weichen ihre Beurteilungen über den von Menschen verursachten Schwangerschaftsabbruch stark voneinander ab. Nach einigen ist ein Abbruch der Schwangerschaft bis zum 120. Tag erlaubt, nach manchen bis zum 40. Tag (je nach Rechtsschule, mit oder ohne triftigen Grund). Nach manchen ist ein Schwangerschaftsabbruch verboten. Alle Rechtsschulen sind sich jedoch darin einig, dass ein Abbruch der Schwangerschaft nach der Einhauchung der Seele in den Fötus, also ab dem 4. Monat (120. Tag) unzulässig ist, außer wenn das Leben der Mutter gefährdet ist.

In der zweiten Hälfte des 20. Jht. kam es in der islamischen Welt zu einem Aufschwung der moralischen Diskussion über den Beginn des menschlichen Lebens und den Status des Embryos. Neue naturwissenschaftliche Kenntnisse über den menschlichen Embryo (alle Organe schon vor dem 120. Tag entwickelt, Herz schlägt) sowie Visualisierungstechniken einerseits und medizinisch technische Möglichkeiten anderseits waren aber nicht die einzigen Gründe dafür. Sozioökonomische Probleme durch Bevölkerungswachstum und Armut waren Anlass für manche Machthaber bzw. Regierungen in islamischen Ländern, die Geburtenkontrolle als schnelle Lösung der Probleme zu propagieren und deshalb Befürworter flexibler Abtreibungsregelungen offiziell zu unterstützen (z.B. Tunesien, Türkei).

Gegen solche Entwicklungen richteten sich einige muslimische Intellektuelle und Rechtsgelehrte. In ihren Argumentationen wiesen sie auf das koranische Tötungsverbot menschlichen Lebens, insbesondere das Tötungsverbot von Kindern aus Angst vor Armut hin: Sure 17: 31 ("Und tötet nicht eure Kinder aus Angst vor Armut. Ihnen und euch bescheren Wir doch den Lebensunterhalt. Sie zu töten ist eine große Sünde ..."). Sie unterstreichen auch, dass Geburtenkontrolle eine unmittelbare Anordnung des Westen sei und nur dessen Interessen diene. Sie plädieren stattdessen für eine gerechte Verteilung der Ressourcen, Chancengleichheit, Kampf gegen Armut und Korruption.

Zusammenfassend kann man sagen: Es gibt noch keinen Konsens zum moralischen Status des Embryos, sogar innerhalb einer Rechtsschule können unterschiedliche Meinungen vorliegen. Bei den Argumenten gibt es zwei Hauptpositionen:

1) Die Beseelung verändert den Status des Embryos kategorisch und somit ist sie entscheidend für seine Schutzwürdigkeit bzw. Nichtschutzwürdigkeit. Eingriffe am Embryo sind daher vor der Beseelung (40., 80., oder 120. Tag der Schwangerschaft) mit oder ohne triftigem Grund (je nach Rechtsschule) möglich.

2) Die Beseelung verändert den Status des Embryos nur graduell, man kann daraus (vor der Beseelung) keine Nichtschutzwürdigkeit des Embryos ableiten. Daraus resultiert eine ablehnende Haltung gegenüber embryonenverbrauchenden Eingriffen und Forschungen, weil die Beseelung den Status des Embryos nicht kategorisch verändert. Das menschliche Leben beginnt nach dieser Position mit der Befruchtung der Eizelle und so kommt ihm ab diesem Zeitpunkt absolute Schutzwürdigkeit zu.

Fragestellungen nach dem Vorgehen mit aus IVF übriggebliebenen befruchteten Eizellen sind unter Berück-sichtigung dieser beiden Hauptpositionen zu betrachten.

Einige institutionelle Stellungnahmen zum Themenkreis:

The First International Conference on Islamic Medicine - 1981: ISLAMIC CODE OF MEDICAL ETHICS

Spricht von der Heiligkeit des menschlichen Lebens auch im Mutterleib und schreibt dem Embryo eine gewisse Schutzwürdigkeit zu. Nur aufgrund medizinischer Notfälle kann eine Schwangerschaft abgebrochen werden. Der Kodex beinhaltet jedoch keine Explikationen zur Embryonenforschung.

First International Conference on Bioethics in Human Reproduction Research in the Muslim World - 1991

The Fiqh Council of North America - 2001

Befürworten pragmatischen Ansatz, wenn es um die Forschung mit den von der In-vitro-Fertilisation übrig gebliebenen Embryos geht. Ihr Plädoyer ist: Anstatt diese Embryonen wegzuwerfen, ist es sinnvoll, sie für Forschungszwecke zu nutzen. Voraussetzung: Einverständnis des Ehepaares, Ausschließung kommerzieller Interessen, wissenschaftlich nachvollziehbare therapeutische Forschungsziele.

Islamic Organization of Medical Sciences 1987 (Kuwait)

Ein Überschuss an befruchteten Eizellen soll vermieden und Techniken zur unbefruchteten Aufbewahrung von Eizellen verbessert werden, um eine etwaige, später notwendig werdende Fähigkeit zur Befruchtung zu erhalten. Nur jene Anzahl soll zur Befruchtung gebracht werden, die keinen Überschuss verursacht. Wenn jedoch ein solcher entsteht, ist eine Mehrheit (bei der Konferenz Anwesenden) der Meinung, dass die befruchtete Eizelle keinerlei Würdeschutz aufgrund der Scharia genießt und dass es keinen besonderen Respekt vor ihr gibt, bevor sie sich in der Gebärmutter einnistet. Eingriffe und Forschungen an der befruchteten Eizelle sind deshalb möglich. Einige sind der Meinung, die befruchtete Eizelle ist das erste Stadium des Menschen, den Gott geehrt hat. Wenn man vor der Wahl steht, sie zu zerstören, für Forschung zu nützen oder sich selbst zu überlassen, dass sie einen natürlichen Tod stirbt, scheint die letzte Wahl die aus religiöser Sicht geringste verwerfliche Handlung zu sein, da sie keinen aktiven Angriff auf das Leben darstellt.

Kurzer Exkurs zum Thema Empfängnisverhütung

Da der Prophet Muhammad (s.s.) den Koitus interruptus  (Arab. = 'Azl) erlaubte, besteht eine breite Übereinstimmung darin, dass Empfängnisverhütung aus islamischer Sicht grundsätzlich zulässig ist, vorausgesetzt beide Ehepartner sind damit einverstanden.

Unumkehrbare Methoden zur Empfängnisverhütung für Frauen oder Männer werden abgelehnt (Sterilisation, Vasektomie). Eine bleibende Sterilisierung wird nur als erlaubt betrachtet, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen (z.B. Gefährdung der Mutter durch Schwangerschaft).

Methoden zur vorübergehenden Empfängnisverhütung werden hingegen als erlaubt eingestuft, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie dürfen nur vorübergehende Wirkung haben
  • keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen
  • keinen Abort verursachen.

Quellen:

"Die aktuelle Biomedizin aus der Sicht des Islam" Gutachten von Dr. Dr. Ilhan Ilkilic, Universität Tübingen,
Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften "Bioethik - Schöne neue arabische Welt"
Thomas Eich, Forschungsprojekt 'Bioethische Fragestellungen im Kontext des islamischen Rechts', Ruhr-Uni Bochum

"Die Beschlüsse der IFA (Islamic Fiqh Academy) in Mekka zur  künstlichen Befruchtung" in der Übersetzung von Malika Ajouaou und Thomas Eich (Uni Bochum)

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