Die Presse - Gesichtsschleier vor Gericht - Kommentar von Tarafa Baghjati

Diese Homepage wurde mit einem neuem CMS aufgesetzt und befindet sich daher in Arbeit ...

Tuesday, 18 November, 2008
Die Presse - Gesichtsschleier vor Gericht - Kommentar von Tarafa Baghjati

Der Prozess gegen Mona S. könnte dazu führen, dass unsere Gerichte mit jenen in der Türkei oder Russland in einem Atemzug genannt werden

Österreich ist kein Gottesstaat“, stellte der damalige Richter im Prozess gegen Mona S. fest. Ja, aber was hat das mit der auch im Gesicht verschleierten Frau zu tun? Aufgabe des Richters ist es primär, die Tatsachen zu eruieren und danach ein gerechtes Urteil zu verkünden. Auch die Frage nach den fünf Säulen des Islams im ersten Prozess war eines Gerichts nicht ganz würdig. Es geht den Schwursenat schlichtweg nichts an, ob die Angeklagte die Glaubenssäulen des Islam auswendig kennt oder nicht.

Nun macht die neue Richterin Michaela Sanda ihre Sache behutsamer und jedenfalls besser. Für die Gerechtigkeit hat sich aber nichts geändert. Die Aussage der Angeklagten Mona S., wonach Gesichtsschleier „die einzige wahre Auslegung des Korans“ sei und dass gläubige Musliminnen mit Kopftuch „ungebildete Leute, die keine Ahnung haben“ seien, ist zwar eindeutig theologischer Unfug, Mona S. befand sich aber nicht in einer Prüfung der islamischen Wissenschaften, sondern musste sich gegen Terrorismus verteidigen.

Frau Mona S. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sie sich mit Übersetzungsdiensten nicht nur schuldig gemacht, sondern sich indirekt auch an kriminellen und terroristischen Aktivitäten beteiligt habe. Dieser schwerwiegende Vorwurf wird gerade gerichtlich behandelt. Das ist normal und auch richtig so.

Welche Kleidung Frau Mona S. trägt, kann das Gericht zwar interessieren, nur die offenbar vorprogrammierten Urteile des Schwursenats und dessen Vorsitzenden, dass die Gesichtsbedeckung eine „Missachtung des Gerichts“ oder gar Provokation sei, ist falsch und in dem sensiblen Fall alles andere als angebracht.

Kleidung verrät kein Gedankengut

Die Bedeckung des Gesichtes wird von einer Gruppe im Islam, einer Minderheit, theologisch als Pflicht angesehen. Über dieses Kleidungsstück kann und soll in jeder Hinsicht diskutiert werden. In Österreich ist es unter anderem wegen der offenen Haltung der Musliminnen hier im Lande fast nirgends zu finden. Musliminnen wollen ihren Gesichtsausdruck nicht verstecken und das ist wunderbar so. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau sollte oberstes Gebot sein.

Frau Mona hat sich bekanntlich vor der Verhaftung zu dieser Kleidung entschieden, somit ist es äußerst unfair, ihr eine „Missachtung des Gerichts“ vorzuwerfen. Auch ein bestimmtes Gedankengut kann aus dieser Kleidung nicht herausgelesen werden. Meine Großmutter hat den Gesichtsschleier sogar ohne Augenschlitz getragen und sie hatte von Islamismus keine Ahnung, eine Extremistin war sie auch nicht. Nicht einmal der Grad der Religiosität ist von dieser Kleidung abzulesen. Für Mona S., wie für meine Großmutter, ist es eine Frage der persönlichen Entscheidung.

Das Gericht verlangt von Mona S. auch beim Beginn des zweiten Prozesses, die von ihr gewählte Kleidungsart zu ändern. Das ist bedenklich, da ihr gleichzeitig vorgeworfen wird, sie sei islamistisch gesinnt. Steht sie nun vor Gericht, weil sie Islamistin ist oder weil sie Terroristin ist? Wie wenig klar die Begriffe definiert sind und hier Grenzen verschwimmen, darüber ist man sich längst einig. Hier nicht zu differenzieren, käme in diesem speziellen Fall leicht einer Vorverurteilung gleich.

Es bleibt dem Gericht nur ein nachvollziehbares Argument, und zwar, dass die Geschworenen anhand des Gesichts die Glaubwürdigkeit der Angeklagten prüfen können sollen. Aber auch hier hapert die Argumentation. Solange in Österreich Menschen verurteilt werden können, deren Belastungszeugen vermummt auftreten dürfen, solange muss auch die Entscheidung von Mona S., vor Gericht weiter ihr Niqab (so heißt es richtig und nicht Burka) zu tragen, respektiert werden.Unsinnig ist es, hier darüber zu diskutieren, welche Körperbedeckung im Koran vorgeschrieben ist, vielmehr ist hier die Frage, wie die Angeklagte zu ihrem fundamentalen Recht kommt, sich verteidigen zu dürfen.

Dieser Prozess ist für Österreich in fast all seinen Facetten völlig neu, wieso soll er nicht um einen Punkt merkwürdiger sein? Ein Argument spricht allerdings für Frau Monas Entscheidung, jenseits von theologischen und politischen Diskussionen. Die Frau ist jung und hat ein Leben vor sich. Die Gesichtsbedeckung ist bei vielen Frauen, die sich dafür entscheiden, nur eine Phase im Leben. Vielleicht will die Frau einfach nicht erkannt werden. Irgendwann wird sie frei sein, und sie hat wohl das Recht, nicht an jeder Straßenecke in Wien erkannt werden zu wollen.

Wichtiger als Sehen: Hören, Diskutieren

Das Gericht wäre bestens beraten, sich auf den Prozess zu konzentrieren, und dafür ist es sicherlich viel sinnvoller, mit der Angeklagten zu sprechen, sie zu hören und mit ihr zu diskutieren. Dies ist der angestrebten Gerechtigkeit dienlicher als das Beharren, das Gesicht der Angeklagten während des Prozesses beobachten zu dürfen. Es ist im Prozess vor allem wichtig, auch der Motivation der Angeklagten nachzugehen (für sie gilt aber weiterhin die Unschuldsvermutung): Handelte sie aus politischen oder gar terroristischen Motiven oder wollte sie ihrem Mann z.B. aus Liebe einen Gefallen tun? Mit der Verbannung aus dem Gerichtssaal werden diese Feinheiten nicht ans Licht kommen.

Es wird trotzdem kein Prozess wie in Libyen, China oder Saudi Arabien werden.Angesichts dieses misslungenen Anfangs besteht jedoch die Gefahr, dass unsere österreichischen Gerichte mit jenen in der Türkei oder Russland in einem Atemzug verglichen werden.

Tarafa Baghajati ist Mitgründer der Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen, ehrenamtlicher islamischer Gefängnisseelsorger und Mitglied des Ehrenbeirats des European Network against Racism, ENAR.

© DiePresse.com

Weitere Information
Schlagworte