Stellungnahme zum Todesurteil in Sudan

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Dieser Urteil wird aufgehoben und nicht vollstreckt, da die Botschaften aus dem Sudan eindeutig in diese Richtung gehen. Aber dennoch inhaltlich folgendes:

Aus rein menschlicher Sicht sind derartige drastische Einschränkungen der Religionsfreiheit ohne Wenn und Aber abzulehnen. Aus theologischer Sicht stehen derartige Urteile nicht im Einklang mit dem Koran, der "Kein Zwang in der Religion!" vorschreibt. Nirgendwo ist eine Belegstelle zu finden, die eine diesseitige Strafe für jene, die ihre Religion verlassen, vorsieht.Die islamische Geschichte und Literatur sind reich an Beispielen von Leuten, die der islamischen Lehre den Rücken kehrten, ohne dass ihnen irgendeine Gefahr drohte. Aber wie kann es dann zu Auslegungen kommen, die mit der Todesstrafe drohen?

Hier liegt es ein Hauptmissverständnis darin, dass zwischen dem schlichten persönlichen Religionswechsel und einem für die Gesellschaft folgenschweren Entscheid, sich gewalttätig gegen die Gemeinschaft betätigen zu wollen, nicht unterschieden wird. Urteile werden so mit der Begründung getroffen, dass hier der "Konvertierte" sich zu einem Hauptfeind im militärischen Sinne deklariert hat und somit als Hochverräter die Strafe verdient. Ein Todesurteil bei Religionswechsel wie im Falle der sudanesischen Frau abzulehnen, ist keine "liberale" Interpretation, sondern die Haltung vieler moderner und alter Gelehrter.Auf alle Fälle ist ein innermuslimischer Dialog über Verurteilungen zum Tode vonnöten. Die islamische Weltkonferenz OIC könnte dann diesbezüglich eine von den maßgeblichen Autoritäten in der islamischen Welt getragene offizielle Haltung zeigen.

Tarafa Baghajati,
Obmann der Initiative muslimischer Österreicher-innen

Mobil: 0664-5215080

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